Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Was bedeutet "öffentlich bestellt und vereidigt"?

Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt. Jeder, der beruflich mit dieser Materie zu tun hat, darf sich Sachverständiger nennen. Nur der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit dem Zusatz des entsprechenden Bestellungsgebietes, ist geschützt!

Um den Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genauer zu definieren, möchten wir Ihnen gern einige Informationen zu deren Bestellung geben: 

Laut der deutschen Gesetzgebung werden nur Fachleute mit herausragenden Qualifikationen nach Absolvierung eingehender Prüfverfahren öffentlich zum Sachverständigen bestellt und vereidigt. Danach unterliegen sie der ständigen Aufsicht durch die vom Staat beauftragte Bestellungskörperschaft. Diese feinfühligen Voraussetzungen und Maßnahmen bestehen einzig und allein dazu, um die Sicherheit für Ihre unternehmerischen, gerichtlichen und privaten Entscheidungen durch ein Höchstmaß an Qualifikation abzusichern.