Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Hier helfen wir Ihnen durch das Erstellen einer Gutachterlichen Stellungnahme, mit deren Hilfe Sie den Wert der Immobilie aufgezeigt bekommen. Diese Bewertung einer Immobilie ermöglicht es Ihnen auf einer soliden Grundlage die Entscheidung über Ihr Angebot zu treffen.
Benötigen Sie in Familienangelegenheiten, wie Pflegschaft, Erbschaft oder Scheidung ein Verkehrswertgutachten, so erstellen wir Ihnen dieses schnell, kompetent und gerichtsfest. Ob ein Verkehrswertgutachten notwendig ist, richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben oder Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Die Bewertung einer Immobilie durch das Finanzamt kann oft zu hoch ausfallen, zumal die Bewertung ohne eine Ortsbesichtigung erfolgt und die Individualität der Immobilie nicht durch einen Sachverständigen für Immobilien erfolgt. Als kostenlosen Service bieten wir Ihnen in Steuerlichen Angelegenheiten die Abschätzung, ob ein Verkehrswertgutachten zur Korrektur der steuerlichen Festsetzung führen wird.
Die Beweissicherung dient dem Erfassen und der Dokumentation des Ist-Zustandes. Als Sachverständiger für Immobilien helfe ich Ihnen gerne, durch das Erstellen eines Beweissicherungsgutachtens Ihre Interessen zu wahren. Ein Beweissicherungsgutachten, bei dem die angrenzende Bebauung vor und nach der Baumaßnahme besichtigt und dokumentiert wird, ist für beide Seiten von Vorteil. Es schafft Klarheit und hilft bei der Schadensregulierung. Auf diese Weise werden jahrelange Streitigkeiten, die meist für beide Seiten unbefriedigend enden im Vorfeld verhindert.