Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Definition und Erklärung des Vergleichswertverfahrens

 

Definition Vergleichswertverfahren

Bei dem Vergleichswertverfahren (§§ 15 und 16 ImmoWertV) werden die Vergleichswerte aus Vergleichspreisen ermittelt, die auf den Wertermittlungsstichtag anzupassen sind, um Veränderungen der Wertverhältnisse und die individuellen Merkmale des Bewertungsobjektes zu berücksichtigen. Das Vergleichswertverfahren findet seine Anwendung sowohl bei der Bewertung unbebauter (§ 16 Ermittlung des Bodenwertes) als auch bebauter Grundstücke, um den Verkehrswert Marktwert zu erlangen. Bei bebauten Grundstücken können nach § 15 Abs. 2 anstelle von Vergleichspreisen auch geeignete Vergleichsfaktoren (Ertragsfaktoren / Gebäudefaktoren) herangezogen werden. Die Wertermittlung von bebauten Grundstücken, die auf Vergleichswerten basieren, erfolgen meist bei homogenen Bewertungsobjekten (z.B. Reihenhäusern bzw. Eigentumswohnungen) um den Verkehrswert Marktwert einer Immobilie zu ermitteln.