Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Die richtige Wohnfläche ist entscheident!

Wenn keine Wohnfläche in den Verträgen genannt wird, sollte dringend eine Überprüfung durch einen Sachverständigen stattfinden!

 Sind die Angaben von Wohnflächen falsch, so ist der Mieter oder Käufer der Leid tragende : 

Nun, es ist relativ egal, ob es sich um ein Mietobjekt, oder ein Kaufobjekt handelt. In jedem Fall ist die Größe relevant, entweder um zu der angemessenen Kaltmiete zu gelangen, oder um den angemessenen Wert der Immobilie zu ermitteln. Die Angaben in den Verträgen sind bindend, doch werden oft weder in Kauf- noch in Mietverträgen Angaben über die Größe des Objektes gemacht.

 Deutsche Presse-Agentur:

 München. Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

Mieter können sich bei der Wohnungsgröße weder auf die Angaben in Inseraten noch auf die Aussagen des Maklers stützen. Enthalte der Mietvertrag keine Angabe, sei es grundsätzlich Sache des Mieters, für Klarheit zu sorgen, entschied das Amtsgericht München in einem jüngst veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil. (Aktenzeichen: 424 C 10773/13).

 Im vorliegenden Fall hatte eine Frau eine Wohnung in München gemietet, deren Größe im Mietvertrag nicht angegeben war. Im Inserat und bei der Wohnungsbesichtigung waren 164 Quadratmeter angegeben worden, im Grundrissplan des Maklers noch 156 Quadratmeter. Nach dem Einzug stellte ein Architekt im Auftrag der Mieterin aber fest, dass es nur 126 Quadratmeter waren. Daraufhin zog die Frau vor Gericht und forderte Mietminderung. Das Amtsgericht wies die Klage ab.

Zwar habe ein Mieter Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent kleiner sei als vertraglich vereinbart. Dafür müsse aber eine Vereinbarung über die Größe der Wohnung zustande gekommen sein. Angaben des Maklers reichten nicht. Enthalte der Mietvertrag keine Angabe, sei dies ein wichtiges Indiz dafür, dass der Vermieter keine verbindliche Zusage machen wolle.