Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Bekomme ich bei einem Verkauf den Preis, den der Sachverständige ermittelt hat?

Nun, bei einem Verkehrswertgutachten ist der Verkehrswert so definiert, dass es der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichst zu erzielende Wert ist. Diese Wahrscheinlichkeit ist natürlich auch an einen Zeitrahmen gebunden. Je mehr Zeit man hat, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, einen Käufer zu finden, der bereit ist, der Ermittelten Preis zu zahlen. 

Eine Garantie, genau den ermittelten Verkehrswert zu erzielen besteht natürlich nicht, aber, man hat einen seriös ermittelten Anhaltswert, was üblicherweise für die Immobilie gezahlt würde.

Für den Verkaufsfall wäre es natürlich glücklich, wenn man einen Käufer fände bei dem ungewöhnliche Verhältnisse eine Rolle spielen, der unbedingt Ihre Immobilie kaufen möchte, das seine Eltern in der Nachbarschaf ein Haus besitzen und auf die Enkelkinder aufpassen würden. Diese Käufer wären bereit auch mehr als das "Gewöhnliche" zu zahlen.