Eine "Gutachterliche Stellungnahme" weicht bezüglich seiner Vorgaben von einem Verkehrswertgutachten ab. (siehe auch: Was ist der Unterschied zwischen "Gutachterlichen Stellungnahme" und "Gutachten").
Vor Gericht hat in der Regel nur ein Verkehrswertgutachten Bestand.
Aber: Wenn Sie durch uns eine "Gutachterliche Stellungnahme" haben anfertigen lassen und Ihre Angaben waren richtig, dann kann diese Stellungnahme einschließlich des ermittelten Ergebnisses durch den zu honorierenden Zeitaufwand für ein Verkehrswertgutachten herangezogen werden und halbiert in der Regel die Kosten.