Im Internet kann allenfalls auf Verkaufsangebote in der Nähe Ihres Objektes zurückgegriffen werden. Nun, diese Angebote sind Wunschpreise von Verkäufern und keine Verkaufsabschlüsse, die ein Sachverständiger seiner Ermittlung zu Grunde legen würde. Auch ein Instandhaltungsstau kann bei einer Internetbewertung ebenso wenig Berücksichtigung finden, wie z.B. die exponierte, werterhöhende Lage an einem Naturschutzgebiet.