Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

warum gibt es keine Honorarordnung für Sachverständigentätigkeit mehr?

Für Wertgutachten galt in Deutschland bis zum 18. August 2009 verbindlich der §34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hier wurde die Honorarhöhe an den ermittelten Wert geknüpft.
Das Honorar für eine Wertermittlung kann seither frei vereinbart werden. Die höhe des Honorars ist abhängig von dem jeweiligen Einzelfall, dem Umfang der zu erbringenden Leistungen und vorallem der zu beschaffenden Unterlagen.

Die Kosten, die sich für meine Leistungen in der Regel ergeben, erfahren Sie hier.

Gerne berate ich Sie eingehend zu meinen Dienstleistungen. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder kontaktieren Sie mich telefonisch - ich freue mich auf eine Zusammenarbeit, um gemeinsam mit Ihnen, eine Lösung Ihres Problems zu finden.