Sollten Sie für einen nahen Angehörigen die Pflegschaft übernehmen, und besitzt dieser Angehörige eine Eigentumswohnung oder ein Haus, welches veräußert werden muss, so fordert das Vormundschaftsgericht vor Abschluss eines Notarvertrages ein Verkehrswertgutachten.
Möchten sie schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass sicher und gerecht regeln? Möchten Sie sich durch ein eingetragenes Wohnrecht oder Niessbrauchrecht absichern, und Ihren Kindern oder Enkeln schon zu Lebzeiten Ihre Immobilie überschreiben? Wir beraten Sie gerne, damit Sie sich in Ihrem Handeln sicher fühlen.
Gerade auch im Falle einer Scheidung steht die Aufteilung beziehungsweise Ausgleichszahlung von Immobilien an. Der Einsetzung eines Gerichtssachverständigen kann man bei einer gütlichen Einigung verhindern. Ein unparteiliches Immobilien Gutachten erstatte ich fair und für beide Seiten sicher.
Gerne berate ich Sie eingehend zu diesen Dienstleistungen. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder kontaktieren Sie mich telefonisch - ich freue mich auf eine Zusammenarbeit, um gemeinsam mit Ihnen, eine Lösung zur Beseitigung Ihres Problems zu finden.