Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Erbschafts Schenkungssteuer, oder der Wert einer Immobilie aus Sicht des Finanzamtes

Die Erbschafts Schenkungssteuer von Immobilienvermögen ist 2009 durch das Bundesverfassungsgericht geändert worden und dem Geldvermögen steuerlich gleichgestellt. Der gemeine Wert, Verkehrswert oder Marktwert der übertragenen Immobilie steht in Abhängigkeit zur Höhe des Steuerbescheids.

Die seitens der Finanzverwaltung pauschalierten Wertermittlungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz stellen ein vereinfachtes Verfahren dar, welches Restnutzungsdauer, Unterhaltungszustand, Schäden und die Rechte aus der Abteilung II des Grundbuches ebenso unberücksichtigt lassen, wie den marktüblich zu erzielenden Ertrag.

Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, gemäß §198 BewG, den Nachweis über einen geringeren Wert mittels eines Verkehrswertgutachtens zu erbringen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abschätzung, ob ein qualifiziertes Gutachten den Steuerbescheid untermauern würde, oder einen geringeren Wer ausweisen würde. Da in der Mehrzahl der Fälle dieses der Fall sein dürfte, erbringen wir diese Leistung als Aquise ohne gesonderte Honorierung.  

Das einfachste ist, Sie melden sich und wir finden gemeinsam den besten und sichersten Weg zur Lösung Ihres Problems. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder kontaktieren Sie mich telefonisch - ich freue mich auf Ihre Anfrage.