Heutzutage kennen die Leute den Preis von allem und den Wert von nichts.

Oscar Wilde

Wir unterstützen Rechtsanwälte in Immoblienfragen

Nicht nur die Schenkung zu Lebzeiten erfordert den sensiblen Umgang mit Werten und Rechten, sondern auch die Berücksichtigung von dinglichen Rechten, wie:

 

Dingliche Rechte

Beschränkte dingliche Rechte

Eigentum Dienstbarkeit
Wohnungseigentum Grunddienstbarkeit
Sondereigentum  Nießbrauch
Teileigentum Beschränkt pers. Dienstbarkeit (Wohnrecht)
  Erbbaurecht

Sollten Ihre Mandanten an einem Kauf oder am Verkauf einer Immobilie interssiert sein, so bieten wir Ihnen unsere kompetente Begleitung an. 

Da gerade beim Kauf einer Immobilie gar nicht feststeht, ob es zu einem Kaufvertrag kommt, kann eine gutachterliche Stellungnahme verbunden mit einer gemeinsamen Besichtigung mit Ihrer Mandantschaft zu einer Entscheidungsfindung beitragen. 

Sollte die Immobilie Ihrer Mandantschaft durch das Finanzamt zu hoch bewertet sein, so bieten wir Ihnen Hilfe bei der Entscheidung, ob ein Verkehrswertgutachten zur Korrektur der steuerlichen Festsetzung führen wird. 
Diese Serviceleistung bieten wir Ihnen kostenlos an. 

Bei den Ermittlungen werden eventuell vorhandene Grundstücksbelastungen, die Rechte aus Abt. II des Grundbuches, wie Wohn- und Nießbrauchrechte, Rechte aus dem Baulastenverzeichnis und auch Mängel und Schäden berücksichtigt. Das Selbe gilt auch für Sonderfragen im Zusammenhang mit Erbbaurechten.

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten oder gutachterliche Stellungnahmen sind abhängig vom Aufwand und der Vollständigkeit der zur Bewertung notwendigen Unterlagen. Die Kosten, die sich für Sie in der Regel ergeben, erfahren Sie hier.

Gerne berate ich Sie eingehend zu diesen Dienstleistungen. Schreiben Sie mir eine E-Mail oder kontaktieren Sie mich telefonisch - ich freue mich auf eine Zusammenarbeit, um gemeinsam mit Ihnen, eine Lösung zur Beseitigung des Problems Ihrer Mandantschaft zu finden.